- Steuerkurs
- Kompasskurs
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Steuerkurs,Steuerkurswert, bei der Festsetzung des Einheitswertes des Betriebsvermögens sowie bei der Berechnung der Erbschaftsteuer und der (seit 1997 nicht mehr erhobenen) Vermögensteuer anzusetzender Kurs von verbrieften Wertpapieren, Schuldbuchforderungen, Investmentzertifikaten und anderen Anteilen an Kapitalgesellschaften. Maßgebend ist der niedrigste zum Bewertungsstichtag im amtlichen Handel oder am geregelten Markt festgestellte Kurs (bei Investmentzertifikaten die Rücknahmepreise). Die Kurse beziehungsweise Rücknahmepreise sind vom Bundesminister der Finanzen in einer Liste zusammenzustellen (Steuerkurszettel) und im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen. Bei anderen Anteilen an Kapitalgesellschaften (z. B. Anteil an einer GmbH) ist der gemeine Wert anzusetzen. Der Ansatz des Steuerkurses darf zudem den individuellen Anschaffungswert eines jeden Steuersubjektes nicht übersteigen.
Universal-Lexikon. 2012.